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   VGH Bayern, 26.08.2014 - 7 CE 14.10084, a   

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https://dejure.org/2014,24307
VGH Bayern, 26.08.2014 - 7 CE 14.10084, a (https://dejure.org/2014,24307)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.08.2014 - 7 CE 14.10084, a (https://dejure.org/2014,24307)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. August 2014 - 7 CE 14.10084, a (https://dejure.org/2014,24307)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    LMU München; Humanmedizin; Wintersemester 2013/2014; Zielvereinbarung zur vorübergehenden Erhöhung der Studienanfängerzahlen; Curriculareigenanteil

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 10.01.2012 - 7 ZB 11.783

    Universität Würzburg; Humanmedizin; Sommersemester 2008; Einsatz klinischen

    Auszug aus VGH Bayern, 26.08.2014 - 7 CE 14.10084
    Sie entscheidet eigenverantwortlich und im Rahmen des ihr zustehenden Organisationsermessens, welche Lehreinheiten in welchem Umfang an der Ausbildung der Studenten im jeweiligen Studiengang beteiligt sind (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 10.1.2012 - 7 ZB 11.783 - juris Rn. 11 m.w.N.).

    Zu einer weiteren Beteiligung des Lehrpersonals anderer Lehreinheiten und damit verbunden einer Erhöhung der Curricularanteile anderer Lehreinheiten zulasten des sich entsprechend verringernden Curriculareigenanteils der Lehreinheit Vorklinische Medizin ist die LMU nicht verpflichtet (vgl. BayVGH, B.v. 10.1.2012 - 7 ZB 11.783 - juris Rn. 10 ff. m.w.N).

  • VGH Bayern, 27.09.2011 - 7 CE 11.10758

    LMU München; Tiermedizin; Sommersemester 2011; Zulassung zum höheren

    Auszug aus VGH Bayern, 26.08.2014 - 7 CE 14.10084
    Die Entscheidung über Umfang und Prioritäten des Hochschulausbaus obliegt dabei vorrangig dem Gesetzgeber (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 27.9.2011 - 7 CE 11.10758 u.a. - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 26.08.2013 - 7 CE 13.10242

    LMU München; Humanmedizin; Wintersemester 2012/2013; Zulassung zum höheren

    Auszug aus VGH Bayern, 26.08.2014 - 7 CE 14.10084
    Die LMU hat entsprechend der mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst im Jahr 2011 getroffenen und in ihrem Wortlaut eindeutigen "Zielvereinbarung zur vorübergehenden Erhöhung der Studienanfängerzahlen Humanmedizin für die Absolventen der doppelten Abiturjahrgänge" und des im Jahr 2012 hierzu vereinbarten "Nachtrags" (vgl. hierzu bereits BayVGH, B.v. 26.8.2013 - 7 CE 13.10242 - juris Rn. 10 ff.) ihre Zulassungszahl (letztmalig) für das streitgegenständliche Wintersemester 2013/2014 für das erste vorklinische Fachsemester auf 906 Studienanfänger erhöht.
  • VGH Bayern, 14.06.2012 - 7 CE 12.10025

    LMU München; Zahnmedizin; Wintersemester 2011/2012; Curricularnormwert;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.08.2014 - 7 CE 14.10084
    Für die Berechnung der Aufnahmekapazität und die gerichtliche Prüfung der Kapazitätsberechnung kommt es daher bei Vorgabe eines Curricularnormwerts - anders als bei der normativen Vorgabe lediglich einer "Bandbreite" möglichen Ausbildungsaufwands eines Studiengangs - auf die von der jeweiligen Hochschule gewählte studiengangspezifische Organisation der Ausbildung nicht an (vgl. auch BayVGH, B.v. 14.6.2012 - 7 CE 12.10025 u.a. - juris Rn. 12 f.).
  • VGH Bayern, 28.09.2017 - 7 CE 17.10112

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin

    aa) Der Curriculareigenanteil der streitgegenständlichen Lehreinheit Vorklinische Medizin (1,9541) ist - wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 26.8.2014 - 7 CE 14.10084 u.a. - juris Rn. 12 ff.) - nicht als überhöht zu beanstanden, weil er - in der Summe mit den Curricularanteilen der übrigen am Lehrangebot beteiligten Lehreinheiten- den für den Studiengang Humanmedizin (vorklinischer Teil) maßgebenden Curricularnormwert (2,42) nicht überschreitet.
  • VGH Bayern, 15.10.2018 - 7 CE 18.10050

    Zulassung zum Studium der Zahnmedizin

    Der Senat hat bereits wiederholt entschieden, dass der Curriculareigenanteil nicht als überhöht zu beanstanden ist, wenn er in der Summe mit den Curricularanteilen der übrigen am Lehrangebot beteiligten Lehreinheiten den für den Studiengang maßgeblichen Curricularnormwert nicht übersteigt (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 28.09.2017 - 7 CE 17.10112 u.a. - juris Rn. 17; B.v. 21.07.2017 - 7 CE 17.10096 u.a. - juris Rn. 8; B.v. 26.8.2014 - 7 CE 14.10084 u.a. - juris Rn. 12 ff.).
  • VGH Bayern, 21.07.2017 - 7 CE 17.10096

    Curricularnormwert beim Studiengang der Humanmedizin

    a) Der Curriculareigenanteil der streitgegenständlichen Lehreinheit Vorklinische Medizin (1,9541) ist - wie der Senat bereits entschieden hat (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 26.8.2014 - 7 CE 14.10084 u.a. - juris Rn. 12 ff.) - nicht als überhöht zu beanstanden, weil er - in der Summe mit den Curricularanteilen der übrigen am Lehrangebot beteiligten Lehreinheiten - den für den Studiengang Humanmedizin (vorklinischer Teil) maßgebenden Curricularnormwert (2,42) nicht überschreitet.
  • VGH Bayern, 21.04.2016 - 7 CE 15.10417

    Zulassung zum höheren Fachsemester - Humanmedizin

    Ausgehend von der Kapazitätsberechnung für das Wintersemester 2013/2014 (= 843 Studienanfänger) hat die LMU infolge der Zielvereinbarung damit 63 Studienanfänger zusätzlich aufgenommen (vgl. hierzu z. B. BayVGH, B. v. 26.8.2014 - 7 CE 14.10084 u. a. - juris Rn. 9).
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